Wenn Sie Ihre Rohrleitungen dicht und damit instand halten, leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz!
In einigen Bundesländern ist die Dichtheitsprüfung gesetzlich verpflichtend. Aufgrund des großen Anfragevolumens und der begrenzten Zeitspanne, wurden nun einige Prüffristen ausgesetzt. Laut Hamburger Abwassergesetz zum Beispiel sollten bis zum 31.12.2020 alle privaten Abwasserleitungen in Hamburg auf Dichtigkeit geprüft werden. Aufgrund des großen Auftragsvolumens und der wenigen, zertifizierten Fachbetriebe in der Region, konnte diese Frist nicht überall eingehalten werden. Das eigentliche Bußgeld wird vorerst nicht automatisch erhoben. "Haben Eigentümer das Mögliche getan, um einen Dichtheitsnachweis erstellen zu lassen, so wird auf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren verzichtet", teilt die Umweltbehörde mit.
Wir sind als anerkannter Fachbetrieb im Besitz aller notwendigen Zertifizierungen und beraten Sie persönlich und individuell. Schreiben Sie uns einfach eine mail an info@dr-pipe-hamburg.de
Gut zu wissen: Um das Grundwasser zu schützen, ist eine intakte Abwasser-Infrastruktur unerlässlich. Zudem gilt: je länger ein Schaden unentdeckt bleibt, desto aufwendiger und kostspieliger kann eine Sanierung werden!
Jeder Grundstücksbesitzer, der erdverlegte Abwasserleitungen hat, muss seine Rohrleitungen instand halten. Dazu gehört zunächst eine Dichtheitsprüfung. Grundlagen dafür sind: Das Wasserhaushaltsgesetz, die Landeswassergesetze sowie die Gemeindeverordnungen bzw. die jeweiligen Gemeindesatzungen. Der Gesetzgeber schreibt in einigen Bundesländern und Gebieten vor, dass Eigentümer und Betriebe ihre Abwasserleitungen (Gebäude und Grundstücke) regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen müssen. Der Dichtheitsnachweis ist von einem anerkannten Fachbetrieb durchzuführen und dann ggf. sogar unaufgefordert bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Hier gibt es Unterschiede zwischen dem Gebiet der Stadt Hamburg und Grundstücken in Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder NRW.
Gemäß Hamburgischem Abwassergesetz gelten folgende Fristen für alle Abwasserleitungen im Stadtgebiet Hamburg: Private Hausanschlussleitungen bis spätestens 31.12.2020. Gewerbliche Leitungen müssen umgehend geprüft werden (Ausnahme: In Wasserschutzgebieten sind die Nachweistermine schon überschritten und müssen ggf. umgehend nachgeholt werden).
In Schleswig-Holstein wurde die Frist aufgrund des Anfragevolumens aktuell ausgesetzt. Alle Regelungen stehen in der Landesverordnung. In Niedersachsen werden die Vorgaben durch die Satzungen und Verordnungen der Gemeinden und Kommunen geregelt (Angaben lt. Stand August 2014).
Gern beraten wir Sie persönlich, wenn Sie dazu Fragen haben. Vertrauen Sie einem zertifizierten Fachbetrieb.
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